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Zuständigkeit

Das Landesgericht für Strafsachen ist zur Entscheidung über alle Vergehen und Verbrechen zuständig, für die eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr übersteigt sowie - unabhängig von der Strafdrohung - für bestimmte Vergehen (z.B. Gefährliche Drohung).

In zweiter Instanz ist das Landesgericht für Strafsachen für die Behandlung der Rechtsmittel gegen strafgerichtliche Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.

Das Landesgericht für Strafsachen Graz ist für Strafsachen in der südlichen Steiermark (politische Bezirke Deutschlandsberg, Graz, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz) zuständig.