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Projekt "Befreiter Regenbogen": Wie die Justiz die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen aufarbeitet

Projekt „Befreiter Regenbogen“: Wie die Justiz die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen aufarbeitet

Gedenktafeln in den Gerichten erinnern nun an die Ausgrenzung und Verfolgung der LGBTIQ-Community. Mehr als 100.000 Euro an Entschädigungszahlungen erhielten Betroffene bisher. Zuspruch kommt vom Verein der RosaLila PantherInnen und der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die zugleich auf gegenwärtige Diskriminierung und Verfolgung hinweisen.

Die Justiz setzt ein Zeichen der Anerkennung für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in der Zweiten Republik. In den Oberlandesgerichten und den in Strafsachen tätigen Landesgerichten wurden nun Gedenktafeln angebracht: Sie zeigen zehn Brieftauben in den Farben des Regenbogens, die Entschuldigungsschreiben überbringen. In der Steiermark sind die Tafeln am Oberlandesgericht, am Landesgericht für Strafsachen Graz und am Landesgericht Leoben und in Kärnten am Landesgericht Klagenfurt zu sehen. „Dadurch soll das historische Unrecht benannt und Wiedergutmachung zum Ausdruck gebracht werden. Die Justiz ist sich aber auch in der Gegenwart ihrer besonderen Verantwortung bewusst. In der Ausbildung künftiger Richterinnen und Richter wird auf die Sensibilisierung für Themen wie Anti-Diskriminierung großer Wert gelegt“, sagt Michael Schwanda, Präsident des Oberlandesgerichts Graz.

Die Gedenktafeln sind Zeichen dafür, wie die Justiz ihre Rolle in der Diskriminierung und Verfolgung der LGBTIQ-Community aufarbeitet. Im Jahr 2021 wurde das Projekt „Befreiter Regenbogen“ begonnen. Daraus entstand unter anderem die Plattform www.diskriminiert.at, die die Entwicklung der österreichischen Rechtslage für lesbische, schwule, bisexuelle und trans*Personen nachzeichnet.

„Zeiten, in denen Hass wieder gesellschaftsfähig wird“

Der Verein der RosaLila PantherInnen und die Antidiskriminierungsstelle Steiermark sprechen von einem wichtigen Zeichen in Zeiten, in denen Diskriminierung und Hassverbrechen gegenüber Minderheiten wieder aufflammen. "Es gilt in Zeiten, in denen Hass wieder gesellschaftsfähig wird, Menschen vor Vor(ver)urteilen, Diskriminierungen, Ausgrenzungen und besonders Hassverbrechen zu schützen - in ehrenden Gedenken und gemeinsamer Verpflichtung, dies nie wieder geschehen zu lassen!", sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Joe Niedermayer, Vorsitzender des Vereins der RosaLila PantherInnen, betont die Wichtigkeit des Projekts – auch für die Gegenwart: „Wir dürfen niemals vergessen an vergangenes Unrecht zu erinnern – das ist unsere bleibende Verpflichtung gegenüber den Opfern. Wir möchten dazu ermutigen! Dieses Projekt soll gleichzeitig auch in der Gegenwart wirken. Es soll ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, Transpersonen und intergeschlechtlich geborenen Menschen setzen.“

Entschädigung für Verfolgte

Seit 1. Februar des Vorjahres können Menschen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, auch Anträge auf Entschädigungszahlungen stellen. Bundesweit wurden bisher 110.500 Euro an Entschädigungen ausgezahlt. Die Anträge können vor Ort beim Landesgericht oder per Post gestellt werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz unter www.bmj.gv.at.