Öffnungszeiten
Parteienverkehr : 08:00 bis 12:00 Uhr
Einlaufstelle : 07:30 bis 15:30, Zimmer 013
Amtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen : Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr (Auskunft Zi. 018 und 019) nur nach telefonischer Voranmeldung
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtstag
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 5 76014 343
Fax: +43 5 76014 343 096
Adresse
6800 Feldkirch
Schillerstraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude (Haltestelle Landesgericht) befinden sich die Haltestellen der Stadtbuslinien 401, 402, 407, 408 und 409 und der Landbuslinien 430, 445, 470 und 530 sowie der LIEmobil-Linien 11, 13 und 14.
Parkmöglichkeiten
befinden
sich in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone vor dem Gerichtsgebäude sowie in der
Reichenfeldgarage (gebührenpflichtig).
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang sowie ein Lift sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT53 0100 0000 0548 0302
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT56 0100 0000 0548 0539
BIC: BUNDATWW