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Öffnungszeiten

Parteienverkehr : 08:00 bis 12:00 Uhr

Einlaufstelle : 07:30 bis 15:30, Zimmer 013

Amtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen : Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr (Auskunft Zi. 018 und 019) nur nach telefonischer Voranmeldung

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.

Amtstag

Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 5 76014 343

Fax: +43 5 76014 343 096

Adresse

6800 Feldkirch

Schillerstraße 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude (Haltestelle Landesgericht) befinden sich die Haltestellen der Stadtbuslinien 401, 402, 407, 408 und 409 und der Landbuslinien 430, 445, 470 und 530 sowie der LIEmobil-Linien 11, 13 und 14.

Parkmöglichkeiten

befinden sich in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone vor dem Gerichtsgebäude sowie in der Reichenfeldgarage (gebührenpflichtig).

Barrierefreiheit

Zugang

Ein barrierefreier Zugang sowie ein Lift sind vorhanden.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT53 0100 0000 0548 0302

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT56 0100 0000 0548 0539

BIC: BUNDATWW