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Öffnungszeiten


Parteienverkehr, Akteneinsicht und Amtstag ausnahmslos über telefonische Voranmeldung . 


Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Servicecenter: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Verwahrstelle: Montag 8.00 Uhr bis 12.00

Für die Kommunikation mit der Justiz steht derzeit aus Sicherheitsgründen nur der elektronische Rechtsverkehr (ERV - eine gesicherte papierlose Übermittlung für jedermann), das Fax oder der Postweg zur Verfügung.

Schreiben per E-Mail können nicht eingebracht und müssen leider zurückgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.


Machen Sie von den auf der Unterseite "Formulare"  zur Verfügung gestellten Download-Formularen für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen, Pflegegeld, Leistungen aus der Krankenversicherung (samt Kinderbetreuungsgeld etc.) und Unfallversicherung Gebrauch.

Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Formular auch handschriftlich abschreiben.

Schicken Sie diese Eingaben wie unten erklärt (Eingaben) an das Gericht.

Eingaben sind

1) vordringlich im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (siehe Hinweis "Elektronische Eingaben" weiter unten,

der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail ist nicht wirksam möglich)

2) per Fax oder

3) postalisch an das Gericht zu schicken


Amtstag

in Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag 08:00-12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2682 701

Fax: +43 2682 701-444

Adresse

7000 Eisenstadt

Wiener Straße 9

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtige Kurzparkzone.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT90 0100 0000 0546 1400

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT35 0100 0000 0546 1905

BIC: BUNDATWW