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Im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vergifteter Babynahrung wurde in der Haftverhandlung vom 16.06.2026 die über den Beschuldigten verhängte Untersuchungshaft bis längstens 17.08.2026 fortgesetzt. Es wurden unverändert ein dringender Tatverdacht wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung und die Haftgründe der Flucht-, Verdunkelungs- sowie Tatbegehungsgefahr bejaht.