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Im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vergifteter Babynahrung (Verdacht der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung, der schweren Erpressung und der vorsätzlichen Gemeingefährdung) wurde am 05.05.2026 über den am Wochenende festgenommenen Beschuldigten die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Fluchtgefahr, der Verdunkelungsgefahr und der Tatbegehungsgefahr verhängt. Die Haftfrist beträgt vierzehn Tage.