Öffnungszeiten
Parteienverkehr, Akteneinsicht und Amtstag ausnahmslos über telefonische Voranmeldung .
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Servicecenter: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Verwahrstelle: Montag 8.00 Uhr bis 12.00
Für die Kommunikation mit der Justiz steht derzeit aus Sicherheitsgründen nur der elektronische Rechtsverkehr (ERV - eine gesicherte papierlose Übermittlung für jedermann), das Fax oder der Postweg zur Verfügung.
Schreiben per E-Mail können nicht eingebracht und müssen leider zurückgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Machen Sie von den auf der Unterseite "Formulare" zur Verfügung gestellten Download-Formularen für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen, Pflegegeld, Leistungen aus der Krankenversicherung (samt Kinderbetreuungsgeld etc.) und Unfallversicherung Gebrauch.
Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Formular auch handschriftlich abschreiben.
Schicken Sie diese Eingaben wie unten erklärt (Eingaben) an das Gericht.
Eingaben sind
1) vordringlich im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (siehe Hinweis "Elektronische Eingaben" weiter unten,
der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail ist nicht wirksam möglich)
2) per Fax oder
3) postalisch an das Gericht zu schicken
Amtstag
in Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag 08:00-12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2682 701
Fax: +43 2682 701-444
Adresse
7000 Eisenstadt
Wiener Straße 9
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtige Kurzparkzone.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT90 0100 0000 0546 1400
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT35 0100 0000 0546 1905
BIC: BUNDATWW