Als Gerichtsvollzieher:in
- sorgen Sie dafür, dass gerichtlich festgestellte Ansprüche durchgesetzt werden
- kommt Ihnen als Vollstreckungsorgan eine wesentliche Rolle im Bereich des Exekutionsrechts zu
- sind Ihre Aufgaben insbesondere die Pfändung und Versteigerung beweglicher Sachen, die zwangsweise Räumung von Immobilien und die Durchführung von Zustellungen
Der Einstieg in diesen Tätigkeitsbereich erfolgt als Gerichtsvollzieher:in in Ausbildung. In dieser Funktion erhalten Sie eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung, ehe Sie mit der eigentlichen Tätigkeit als Gerichtsvollzieher:in beginnen.
Ihr Profil
- Sie verfügen über die österreichische Staatsbürgerschaft
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. einen Pflichtschulabschluss
- Sie verfügen über gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse
- Sie sind ein Organisationstalent, entscheidungsfreudig, verlässlich und sozial kompetent
- Sie haben eine gefestigte Persönlichkeit und agieren auch in emotionalen und konfliktträchtigen Situationen souverän
Ihre Perspektive
-
selbstbestimmtes
und
eigenverantwortliches Arbeiten
mit eigenem Vollzugsgebiet
-
ein
sicherer Arbeitsplatz
mit abwechslungsreichen und vielfältigen Aufgaben
- Möglichkeit zur flexiblen Arbeitsgestaltung
- eine fundierte Berufsausbildung in der Justiz sowie umfangreiche auch persönlichkeitsbildende Fortbildungsmöglichkeiten
- Sonderurlaub und Sozialleistungen, wie zB. Pluxee-Gutscheine, Bildschirmbrille, Fahrtkostenzuschuss, Supervision, Coaching und vieles mehr
Das
Gehalt von Gerichtsvollzieher:innen beträgt zu Beginn der Ausbildung
zumindest EUR 2.587,50 brutto. Nach Ablegung der erforderlichen
Dienstprüfung und Zuweisung eines eigenen Vollzugsgebiets – in der Regel nach
etwa zwei Jahren – erhalten Sie ein Gehalt von zumindest EUR 2.933,50 brutto,
wobei noch leistungsbezogene Vergütungen hinzukommen. Zu beachten ist,
dass sich das jeweilige Gehalt durch anrechenbare Vordienst- und Dienstzeiten
erhöhen kann (Stand: Juli 2026).
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