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Ausbildung zur Bezirksanwältin bzw. zum Bezirksanwalt

Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte übernehmen staatsanwaltliche Aufgaben in bezirksgerichtlichen Strafverfahren. Ihre wichtigste Aufgabe dabei ist es, in Kooperation mit der Kriminalpolizei, das Ermittlungsverfahren zu führen. Darüber hinaus vertreten sie in Strafverhandlungen vor dem Bezirksgericht die Anklagebehörde (nähere Informationen über die Tätigkeiten und Perspektiven sowie das Anforderungsprofil sind unter folgendem Link zu finden: Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt).

Die Ausbildung beginnt mit einer sechsmonatigen Einschulung im Kanzleibereich und dem Grundlehrgang, mit dem das nötige Rüstzeug für die Arbeit in der Justiz vermittelt wird. Anschließend findet der Ausbildungslehrgang für Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte statt.

Während der mindestens zweijährigen Ausbildung zur Bezirksanwältin bzw. zum Bezirksanwalt werden insbesondere folgende Inhalte vermittelt:

  • Strafrecht (Kenntnisse über gerichtlich strafbare Handlungen) und Strafverfahrensrecht
  • IT-Schulung sowie Aktenführung
  • Verhandlungsführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik
  • organisatorische Grundlagen, wie insbesondere Grundzüge der Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Grundzüge des Dienstrechts und der Dienstaufsicht, Korruptionsbekämpfung (Integritätsmanagement), Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
  • Selbstmanagement und soziale Kompetenz

Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte geschieht einerseits durch die Mitarbeit in der Staatsanwaltschaft (sog. „praktische Verwendung“) und andererseits durch die Teilnahme an Ausbildungsseminaren. Die Ausbildungsseminare dauern in Summe 46 Tage zu je acht Unterrichtsstunden und werden im Schulungszentrum in Schwechat und in Form von e-Learnings abgehalten. Die praktische Verwendung umfasst insgesamt zwölf Monate, in denen die Auszubildenden von Beginn an in der Staatsanwaltschaft mitarbeiten und je nach Ausbildungsstand weitere Befugnisse erhalten. Während der gesamten Ausbildung werden sie von einem Ausbildungsbezirksanwalt oder einer Ausbildungsbezirksanwältin begleitet. Die Ausbildung endet mit der erfolgreich abgeschlossenen Dienstprüfung.

Danach betreuen Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte als unverzichtbarer Teil der Justiz federführend die in ihre Zuständigkeit fallenden Ermittlungsverfahren. Dabei arbeiten sie im Team und unter der Leitung der zuständigen Staatsanwältin bzw. des zuständigen Staatsanwalts, genießen flexible Arbeitszeiten und können von umfangreichen Fortbildungsangeboten und Zusatzleistungen profitieren.

Das Gehalt von Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälten beträgt ohne Dienstprüfung EUR 2.695,50 und mit Dienstprüfung EUR 3.065,20, wobei zu beachten ist, dass sich der Betrag aufgrund anrechenbarer Vordienst- und Dienstzeiten erhöhen kann (Stand: Oktober 2024).


Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • Matura oder Berufsreifeprüfung
  • sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse


Weitere Informationen

Zur Perspektive und den offenen Stellen für Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte

Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte Grundausbildungsverordnung (im Rechtsinformationssystem des Bundes)