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Was sind Geschworene?

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Geschworene werden für die Hauptverhandlung herangezogen, wenn die:der Angeklagte wegen eines Verbrechens, das ihr:ihm vorgeworfen wird, mit besonders langer oder sogar mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Die acht Geschworenen bilden einen eigenen Spruchkörper, der allein darüber entscheidet, ob die:der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. Die Berufsrichter:innen leiten die Verhandlung, sind aber an der Entscheidung über die Schuldfrage nicht beteiligt. Erst wenn es zu einem Schuldspruch kommt und in einem nächsten Schritt um die Höhe der Strafe geht, stimmen die Berufsrichter:innen gemeinsam mit den Geschworenen über die Strafhöhe ab.

Die Entscheidung der Geschworenen nennt das Gesetz " Wahrspruch ". Er kommt zustande, indem die Geschworenen mehrere von den Berufsrichter:innen vorbereitete Fragen beantworten. Alle Fragen sind so zu stellen, dass sie nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden müssen. Dadurch bleiben den Geschworenen umfangreiche Ausführungen erspart. Eine solche (Haupt-)Frage kann zB in einem Mordprozess vereinfacht dargestellt so lauten: „Ist die Person X schuldig, die Person Y am 1.1.2000 in Wien durch einen Messerstich in den Oberkörper vorsätzlich getötet zu haben?“

Nach Schluss der Hauptverhandlung erhalten die acht Geschworenen von den drei Berufsrichter:innen eine Rechtsbelehrung, beraten dann alleine über die Beweisergebnisse und stimmen dann einzeln ab. Ein:e Angeklagte:r ist schuldig, wenn zumindest 5 Geschworene dieser Ansicht sind. Kommt es zu einem Schuldspruch für die:den Angeklagte:n, entscheiden die Geschworenen gemeinsam mit den Berufsrichter:innen über Art und Höhe der Strafe.

Ausführlichere Informationen sind in unserer Broschüre enthalten:

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