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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Wiener Neustadt ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus, in welchem männliche, weibliche und jugendliche Inhaftierte (Untersuchungs- und Strafhaft) mit bis zu 18 Monaten Freiheitsstrafe angehalten werden. Die Belagsfähigkeit der Justizanstalt beläuft sich auf insgesamt 203 Haftplätze.

Für alle Behörden, die über kein eigenes Arrestlokal verfügen, werden überdies die Ersatzfreiheitsstrafen in der Justizanstalt Wiener Neustadt ebenfalls vollzogen.

Dies betrifft Finanz- und Verwaltungsstrafen.

Die Justizanstalt Wiener Neustadt verfügt auch über eine Freigängerabteilung, welches sich innerhalb des Verwaltungstraktes der Justizanstalt befindet. Der Freigang stellt eine Form des gelockerten Vollzuges dar. Die dort untergebrachten Inhaftierten haben die Möglichkeit bei anstaltsfremden Firmen ohne Bewachung arbeiten zu können. Die Eignung für diese Vollzugsform unterliegt einer strengen Überprüfung durch alle Berufsgruppen der Justizanstalt.

In der Justizanstalt Wiener Neustadt wird auch die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrestes (eüH) angeboten. Nähere Informationen zum "elektronisch überwachten Hausarrest" finden Sie hier.