Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Besucherinformationen

Bei Besuch der Justizanstalt Wiener Neustadt ist ein amtlicher Lichtbildausweis unbedingt mitzubringen.

Eingang: Maximiliangasse 3, 2700 Wr. Neustadt

Besuchszeiten:

Untersuchungshaft:

Zwei Mal in der Woche jeweils eine halbe Stunde.

Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Besuchsanmeldung vor Ort ab 07:30 bis 11:00 Uhr

Mittwoch von 08:00 bis 19:00 Uhr

Besuchsanmeldung vor Ort ab 07:30 bis 18:00 Uhr

Hinweis für Besucher von Untersuchungshäftlingen:
Bevor Sie in der Justizanstalt zum Besuch vorgelassen werden können, ist eine Sprecherlaubnis vom zuständigen Richter bzw. Staatsanwalt nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises einzuholen.


Strafhaft:

Ein Mal in der Woche eine halbe Stunde, innerhalb von sechs Wochen wird die Besuchsdauer auf mindestens eine Stunde verlängert.

Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Besuchsanmeldung vor Ort ab 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Mittwoch von 08:00 bis 19:00 Uhr

Besuchsanmeldung vor Ort ab 07:30 bis 18:00 Uhr

Dienstag findet kein Besuch statt!


Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Behördenvertreter und Betreuungseinrichtungen:
ZUGANG über das LG Wr. Neustadt, 1. Stock
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr 11:00 Uhr