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Zuständigkeit

Die Wiener Jugendgerichtshilfe ist eine nachgeordnete Dienststelle der Generaldirektion  für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz.

Gesetzlich ist die Wiener Jugendgerichtshilfe im sechsten Abschnitt des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) verankert.

Die Wiener Jugendgerichtshilfe unterstützt die Wiener Strafgerichte und die Staatsanwaltschaft Wien im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit  durch schriftliche oder mündliche Berichterstattung und betreut Jugendliche und Junge Erwachsene während ihrer Inhaftierung in der Justizanstalt  Wien-Josefstadt.

Jugendliche:r ist, wer das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Junge:r Erwachsene:r ist, wer einer  Tat beschuldigt wird, die nach Vollendung des achtzehnten, aber vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres begangen wurde.