Zuständigkeit
Die Wiener Jugendgerichtshilfe ist eine nachgeordnete Dienststelle der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz.
Gesetzlich ist die Wiener Jugendgerichtshilfe im 6. Abschnitt des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) verankert.
Die Wiener Jugendgerichtshilfe unterstützt die Wiener Strafgerichte und die Staatsanwaltschaft Wien im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit durch schriftliche oder mündliche Berichterstattung und betreut Jugendliche und Junge Erwachsene während ihrer Inhaftierung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
Jugendliche:r ist, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, aber das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat.
Junge:r Erwachsene:r ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.