Medienstelle
Bei den Justizanstalten sind
Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über
Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich betraut sind.
Ihre Medienarbeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach dem
Medienerlass 2016, der
Ihnen im Bereich "Justiz > Medienstellen" als Download zur Verfügung
steht.
Die Mediensprecher:innen als Leiter:innen dieser Medienstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Unschuldsvermutung, Gewährleistung eines fairen Verfahrens, Vorschriften über die Geheimhaltung, Vorschriften zum Opferschutz, Persönlichkeitsrechte) zu beachten und dafür zu sorgen, dass die Resozialisierung von Insassinnen und Insassen nicht gefährdet wird.
Unter den angegebenen Telefonnummern stehen die Mediensprecher:innen Journalistinnen und Journalisten für Auskünfte zur Verfügung.
Der Justiz ist es ein großes Anliegen, dem Informationsanspruch der Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gestärkt werden.
Für allgemeine Anliegen verwenden Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten, die auf der Startseite (Wiener Jugendgerichtshilfe) angeführt sind.
Die Wiener Jugendgerichtshilfe verfügt über keine Medienstelle. Wenden Sie sich mit Ihrer Medienanfrage daher bitte an die Medienstelle für die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz.