Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Jugenderhebungen

Im Auftrag der Gerichte und der  Staatsanwaltschaft werden alle Umstände erhoben, die für die Beurteilung  der Person und der Lebensverhältnisse maßgebend sind.

Von Sozialarbeiter:innen werden mit der Person, und, sofern diese jugendlich ist, auch mit den Eltern beziehungsweise mit den Erziehungsberechtigten, die Lebens- und Familienverhältnisse, die persönliche Entwicklung und alle anderen Umstände erhoben, die zur Beurteilung relevant sind. Insbesondere wird auf die Anlagen, Fähigkeiten, Bedürfnisse, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten eingegangen sowie auf das gesamte Lebensumfeld. Im Bedarfsfall werden Psychologinnen bzw. Psychologen den Erhebungen beigezogen.

Zur Vervollständigung des Gesamtbildes wird Kontakt zu Betreuungseinrichtungen, mit denen die Person in Verbindung steht, aufgenommen.

Dem Gericht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft wird unter Einbeziehung aller Erhebungsergebnisse ein möglichst genaues und zuverlässiges Bild über die Persönlichkeit und aller relevanten Umstände der Beschuldigten übermittelt. Ebenso hat aus den Jugenderhebungen hervorzugehen, welche Maßnahmen erforderlich und notwendig sind, um Gefahren abzuwenden oder bestehende Problemlagen zu beseitigen.

Die Vorschläge über notwendige Maßnahmen können auch Einfluss auf das weitere Verfahren haben.