Aufgaben
Die Aufgaben, mit denen die Wiener Jugendgerichtshilfe von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft betraut werden kann, sind im § 48 Jugendgerichtsgesetz (JGG) normiert.
Gemäß § 49 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist die Wiener Jugendgerichtshilfe mit der Betreuung von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt beauftragt.
Die Aufgaben lassen sich im Wesentlichen in vier Aufgabenbereiche zusammenfassen:
- Verfassen von Jugenderhebungen für das Strafverfahren (§ 48 Abs 1 JGG)
- Erstellen von Haftentscheidungshilfen (§ 48 Abs 4 JGG)
- Betreuung der Jugendlichen und Jungen Erwachsenen im Jugenddepartement der Justizanstalt Wien-Josefstadt (§ 49 Abs 1 JGG), und
- Vermittlung gemeinnütziger Leistungen von Jugendlichen (§ 29b BewHG).