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Elektronisch überwachter Hausarrest

Mit Wirksamkeit vom 01.09.2010 wurde der elektronisch überwachte Hausarrest im österreichischen Strafvollzug als weitere Vollzugsform eingerichtet. Die Justizanstalt Wien-Simmering war im Rahmen eines Projektes als größte Strafvollzugsanstalt im Wiener Raum "Pilotanstalt" zur Erprobung dieser Vollzugsform und trug wesentlich zur österreichweiten Implementierung des elektronisch überwachten Hausarrestes bei. Für die Vollziehung des elektronisch überwachten Hausarrestes (eüH) sind die landesgerichtlichen Gefangenenhäuser zuständig, der Justizanstalt Wien-Simmering als Strafvollzugsanstalt kommt dabei aufgrund der Zuständigkeit für Wien eine Sonderstellung zu. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in den §§ 156b ff Strafvollzugsgesetz. 
Seit der Einführung dieser Vollzugsform wurden in der Justizanstalt Wien-Simmering mehr als ein Viertel aller Anträge österreichweit bewilligt und im Anschluss daran vollzogen.

 

Weitere Infos bezüglich der Kriterien und diverse Formulare finden Sie auf der Startseite unter dem Punkt elektronisch überwachter Hausarrest.