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Sozialer Dienst

Zu Beginn der Haft sind die Mitarbeiter für die Abklärung und Beratung in sozialen, familiären, finanziellen und wohnrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Die Gespräche in der Zugangsphase dienen zur Vorbereitung und Durchführung von sozialarbeiterischen Interventionen während der Haft und stellen die Grundlage für die Vollzugs- und Hilfeplanung (§ 135 Strafvollzugsgesetz) dar.
Während der Zeit in Haft führt der Soziale Dienst Beratungs- und Betreuungsgespräche, um Strafgefangene zu unterstützen, die aus der Haftsituation resultierenden Belastungen zu minimieren und konstruktive Lösungsmöglichkeiten in lebenspraktrischen Problemsituationen aufzuzeigen. Zusätzlich werden themenspezifische Gruppen (z.B. Deliktbearbeitung, Kochgruppe) angeboten.
Im Hinblick auf die Zeit nach der Entlassung nimmt der Soziale Dienst Kontakt mit verschiedenen Nachbetreuungseinrichtungen (z.B. Verein Neustart, Unterkunftseinrichtungen, Beratungsstellen) auf, um den Übergang in Freiheit bestmöglich abzufedern und ein stützendes Netzwerk an Ressourcen aufzubauen. Bei vorliegender Drogenproblematik erfolgt eine Vernetzungsarbeit mit Therapieeinrichtungen (z.B. Schweizer Haus Hadersdorf, der Zukunftsschmiede, Pass, Grüner Kreis). Hinzu kommen u.a. psychosoziale Gruppenangebote und Workshops (z.B. Schuldenregulierung), welche in der Regel mit Unterstützung externer Fachkräfte stattfinden. Zusätzlich wird in der Zusammenarbeit mit der Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" (Kulturbuddys) das Kennenlernen von Bildungs-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ermöglicht.

Bei Bedarf werden die Angehörigen der Strafgefangenen in die Betreuung miteinbezogen, um die Beziehungen im sozialen Umfeld zu stärken und - der häufig als besondere Belastung empfundenen - Entfremdung entgegenzuwirken.