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Paketsendungen

Wäschepakete:

Wäschepakete werden einmal pro Kalendervierteljahr angenommen. Sie können entweder persönlich bei der Torwache zu den Amtsstunden abgegeben oder auf postalischem Wege übermittelt werden und dürfen ausschließlich Bekleidung beinhalten. Pakete ohne Absender werden nicht angenommen.


Lebensmittelpakete:

Lebensmittelpakete werden einmal pro Kalendervierteljahr im Ausmaß bis zu drei Kilogramm angenommen. Ein solches Paket darf nur jene Lebensmittel beinhalten, die von der Art her auch beim Bezug von Bedarfsgegenständen für die jugendlichen Insassen bestellbar sind. Energydrinks, Tabak, Tabakerzeugnisse, andere Rauchwaren, Alkohol und Kaugummis, etc. dürfen daher nicht enthalten sein.