Öffnungszeiten
Amtszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 – 14.00 Uhr
Ab 01. November 2023:
Montag bis Donnerstag von 08.00 - 14.00 Uhr
Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt. Am Karfreitag, am 24. und 31. Dezember (sofern die zuletzt genannten nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen), finden die Amtsstunden nur am Vormittag von 08:00 - 11:00 statt.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 1 40403
Fax: +43 1 40403 358555
Adresse
1082 Wien
Wickenburggasse 18-20
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher/innen werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.
Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.
Aufgrund der geltenden Sicherheitsbestimmungen zur Mitnahme elektronischer Geräte ist es nicht möglich sich bei der Einlasskontrolle digital (ID Austria) auszuweisen.
Barrierefreiheit
Zugang
Personen mit körperlichen Einschränkungen wird zur Bewältigung der Stiege beim Besuch von Jugendlichen nach Rücksprache mit den diensthabenden Strafvollzugsbediensteten Hilfestellung angeboten.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Amtsgebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie folgt zu erreichen:
U2-Station Schottentor und mit den Straßenbahnlinien 43 oder 44 zur Station Landesgerichtsstraße, von dort etwa 10 Minuten Fußweg.
Parkmöglichkeiten
Im Umfeld des Amtsgebäudes sind gebührenpflichtige Kurzparkzonen vorhanden. Etwa 350 Meter vom Amtsgebäude entfernt befindet sich bei der Österreichischen Nationalbank die Tiefgarage Otto-Wagner-Platz (Otto-Wagner-Platz 2, Zufahrt über die Alserstraße) und Votivpark-Garage.
Kurzparkzonen im 8. Bezirk - Josefstadt
An Werktagen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten gebührenpflichtig. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur zu den Zu- und Ausfahrten in den Bezirk aufgestellt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.
Parkzeiten
Parkdauer: zwei Stunden
Montag bis Freitag (werktags): von 9 bis 22 Uhr
Parkgebühren können in Form von Parkscheinen beziehungsweise Handy-Parken, Parkpickerl für Bewohner oder Parkkarten für Beschäftigte und Betriebe bezahlt werden. Auch eine pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe ist möglich.
Weiterführende Informationen:
http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/bezirk08.html
Bankverbindung
IBAN: AT210100000005460023
BIC: BUNDATWW