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Arbeitswesen

Jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet, Arbeit zu leisten. Dafür stehen in den Justizanstalten verschiedene Werkstätten und Betriebe in rund 50 "Sparten" zur Verfügung. Die Justizanstalten übernehmen auch Arbeit für Betriebe der freien Wirtschaft, wobei Preise und Arbeitsmöglichkeiten über die Anstalten selbst erfragt werden können.

Im Rahmen des Freigangs besteht für Unternehmer die Möglichkeit, Insassen für Arbeiten außerhalb der Justizanstalt heranzuziehen. Bei dieser Art der Beschäftigung können Strafgefangene als „Freigänger“ am Morgen die Justizanstalt verlassen. Sie arbeiten tagsüber in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und kehren nach Arbeitsende wieder in die Justizanstalt zurück. Dies bietet dem Strafgefangenen die Möglichkeit im Berufsleben zu bleiben oder bereits während der Haft den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu schaffen. Der Vorteil für Sie als Unternehmer besteht darin, dass motivierte Arbeitskräfte sofort zur Verfügung stehen und bei einem derartigen Beschäftigungsverhältnis der Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung bei den Lohnkosten entfällt.

Bei den angehaltenen Untergebrachten fließen psychiatrische, psychologische und pädagogische Überlegungen in die Entscheidung über die jeweilige Arbeitseinteilung ein. Daher ist in vielen Fällen die ergotherapeutische Werkstätte als niederschwellige Beschäftigung die erste Anlaufstelle.

Das  Forensisch-therapeutische Zentrum Wien-Favoriten verfügt über zwei Hauswerkstätten (einen Instandhaltungs- und einen Reinigungsbetrieb), eine Wäscherei, eine Küche mit Kantinenbetrieb, eine ergotherapeutische Werkstätte und einen Unternehmerbetrieb (Zusammenarbeit mit der freien Wirtschaft – Erledigung von Arbeiten im Forensisch-therapeutischen Zentrum ). Weiters werden die Strafgefangen als Hausarbeiter, im Verwaltungstrakt und im Wachzimmer, sowie Untergebrachte als Hausarbeiter-Assistenten in den Abteilungen verwendet.