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Geschichtliches

Bereits im Jahre 1896 hatte Kaiser Franz Joseph der I. die Errichtung eines Gerichts- und Gefangenenhauses in Wels genehmigt. Mit dem Bau wurde noch im selben Jahr begonnen. Nach einer Bauzeit von rund vier Jahren und einem Aufwand von ca. 550.000,-- Gulden wurde das Gebäude am 06.11.1900 eröffnet und seiner Bestimmung übergeben. Die architektonische Gestaltung erfolgte im neoklassizistischen Stil.

Ursprünglich unterstand die Strafanstalt dem Gerichtspräsidenten wud wurde von Gerichtsbediensteten geleitet. Die Bewachung der Gefangenen erfolgte durch die sogenannte Militärpolizeiwache. Die Bewachung der Häftlinge und die Anleitung zu Arbeiten wurden durch Aufseher durchgeführt.

Grundlegende Änderungen brachte das Strafvollzugsgesetz 1969, welches Strafvollzugsbedienstete verpflichtet, erzieherisch und auf die Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft hinzuwirken. Ab diesem Jahr wurden punktuelle Aus- und Umbauten durchgeführt, um den Vorgaben des mit 1.1.1970 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes nach differenzierter Insassenunterbringung gerecht werden zu können.

Die vorgenommenen notwendigsten Erneuerungen zur Erhaltung der sanitären Standards sowie Verbesserungen des Sicherheitssystems, waren durch die rasante Entwicklung des Strafvollzuges rasch wieder überholt. So entstand Anfang der neunziger Jahre der Plan, eine grundlegende Erneuerung und Erweiterung der Justizanstalt in Angriff zu nehmen.

In den Jahren 1998 bis 2002 wurde die Justizanstalt mittels eines Zubaues erweitert und insgesamt einer Generalsanierung unterzogen. Großhafträume wurden aufgelöst und moderne, bedarfsgerechte Unterkünfte geschaffen.

Die Insassen werden in modernen Abteilungen wie z.B. in offenen Wohngruppenabteilungen oder im Freigängerhaus angehalten. Für den Strafvollzug an Frauen ist eine eigene Frauenabteilung mit integrierter Mutter-Kind-Unterbringungsmöglichkeit eingerichtet.

Als Besonderheit ist seit 1. Jänner 2003 eine Abteilung für forensische Psychiatrie mit 12 Unterbringungsplätzen angeschlossen. Diese eigenständige Abteilung ist für den Vollzug an gemäß § 429 Abs. 4 StPO angehaltenen männlichen Insassen aus dem Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz installiert worden.