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Besucherinformationen

Besuchszeiten

Ein Besuch nach Terminvereinbarung ist fernmündlich oder online möglich.

Die Buchung von Besuchsterminen ist telefonisch im Zeitraum von

Montag - Donnerstag     08.00 - 11.00 Uhr  und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag08.00 - 11.00 Uhr

unter der Telefonnummer +43 57 601 21 43104 sowie online jederzeit unter "Jetzt Termin reservieren" möglich

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oder einfach folgenden QR-Code scannen.

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Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns!


Bei den Strafgefangenen und Untergebrachten beträgt die Besuchszeit eine halbe Stunde pro Besuch und Woche. Alle sechs Wochen ist die Besuchsdauer auf mindestens eine Stunde zu verlängern. Jugendliche Strafgefangene wenigstens jede Woche einen Besuch von einer Stunde.


Bei Untersuchungshäftlingen beträgt die Besuchszeit zweimal eine halbe Stunde in der Woche.


Untersuchungshäftlinge bei denen der/die zuständige Staatsanwalt/in eine Sprechaufsicht anordnet, dürfen ausschließlich mit einem beim Landesgericht Wels erhältlichen Besucherschein besucht werden.


Besucher/innen, Vertreter/innen von öffentlichen Stellen und von Betreuungsstellen, sowie Rechtsbeistände, welcher der Torwache nicht bekannt sind haben sich auszuweisen.

  • Letzter Einlass ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Besuchszeit.
  • Besucher, die nicht bekannt sind, haben sich auszuweisen.
  • Besucher, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Begleitung eines Erwachsenen.
  • Sämtliche Gegenstände, die Besucher mitführen, müssen in den dafür vorgesehenen Verwahrkästen versperrt werden! (Einsatz: 2 Euro Münze)
  • Depositen dürfen nur bei bewilligten Ansuchen abgegeben werden!

1) Besuchszeiten für Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge ohne gerichtliche Sprechaufsicht

Montag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Samstag von 08:30 Uhr bis 11:15 Uhr


2) Besuchszeiten für Untersuchungshäftlinge mit gerichtlicher Sprechaufsicht

Montag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr


3) Besuchszeiten für Freigänger (2 mal wöchentlich innerhalb oder außerhalb der JA)

Montag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Donnerstag von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Bei einem Außenbesuch muss der Insasse von der Anstalt abgeholt werden. Ansonsten darf der Insasse die Anstalt nicht verlassen. Ein Außenbesuch von der Arbeitsstelle ist ohne Einrückung nicht erlaubt.


4) Besuchszeiten für Behördenvertreter und Rechtsbeistände

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Ausnahmen nur mit Genehmigung des Anstaltsleiters bzw. des Inspektionsdienstes!


5) Besuchszeiten für Forensische Abteilung

wie Punkt 1) und 2) jedoch Montag und Mittwoch erst ab 09:45 Uhr