Aufgaben
Der Vollzug von Freiheitsstrafen hat zum Ziel, die Gemeinschaft zu schützen und dem Straftäter zu einer rechtschaffenen Lebenseinstellung zu verhelfen.
Eine Reintegration des Straftäters ist dabei immer das oberste Ziel des Strafvollzugs. Im Sinne der Resozialisierung muss der Strafvollzug einen möglichst reibungslosen Übergang vom Leben in Haft zu jenem in Freiheit ermöglichen.
Daher bereiten von Beginn bis Ende der Strafzeit geeignete Maßnahmen den Straftäter auf ein sozial angepasstes Leben vor. Dazu gehören neben einer umfassenden Betreuung und Behandlung der Insassen sowohl eine zielgerichtete Aus- und Weiterbildung als auch eine sinnvolle Arbeit und Freizeitgestaltung.