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Zuständigkeit

Die Justizanstalt St. Pölten ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus mit einer Belagsfähigkeit von 229 Personen. Angehalten werden männliche Erwachsene und Jugendliche sowie (männliche und jugendliche) Untersuchungshäftlinge des Sprengels des Landesgerichtes St. Pölten und Strafgefangene mit bis zu 18 Monaten Freiheitsstrafe.

Der Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten umfasst die Bezirke St. Pölten, Amstetten, Lilienfeld, Melk, Neulengbach, Purkersdorf, Scheibbs, Waidhofen an der Ybbs und Tulln.

Weiters können verurteilte Personen bis zu einem Strafrest von 18 Monaten in der Justizanstalt verbleiben. Darüber hinaus können bei Vorliegen von bestimmten Gründen (z.B. Aufrechterhaltung der familiären Kontakte, Arbeitseinsatz) bei längeren Freiheitsstrafen Ausnahmegenehmigungen durch die Generaldirektion im Bundesministerium für Justiz erteilt werden.

Überdies können von Finanz- oder Verwaltungsbehörden ausgesprochenen freiheitsentziehende Strafen und Maßnahmen sowie Verwahrungs-, Auslieferungs- und Schubhaft vollzogen werden.

In der Justizanstalt St. Pölten wird auch die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrestes (eüH) angeboten (Elektronisch überwachter Hausarrest).

Außerdem unterstehen der Anstalt zurechnungsunfähige Personen mit schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Erkrankung (§ 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch), welche im Landesklinikum Mauer bei Amstetten untergebracht und behandelt werden.