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Besucherinformationen

Innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten dürfen Insassen zumindest einen Besuch bzw. Videotelefonie wöchentlich in der Dauer von einer halben Stunde empfangen.

Es ist erforderlich einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann!

Bitte beachten Sie, dass eine 1 Euro Münze für die Benützung eines versperrbaren Kästchens zur Verwahrung von Wertgegenständen/persönlichen Gegenständen notwendig ist.

Weitere Hinweise zur „Eingangskontrolle“ finden Sie auf der Startseite.

Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!

Eine telefonische Terminvereinbarung ist ausschließlich unter der Telefonnummer 02732 890 353 418

von Montag bis Donnerstag 08:00 bis 14:00 Uhr und
Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr möglich.

Besuchszeiten:

Montag und Donnerstag

von 08:00 bis 11:00 Uhr 

und 12:00 bis 14:30 Uhr 

Dienstag

von 15:00 bis 19:00 Uhr

Freitag 

von 08:00 bis 11:00 Uhr 

Am Hl. Abend und Silvester, sofern diese Tage auf einen Wochentag fallen (ausgenommen Dienstag und Mittwoch) sowie am Karfreitag gilt dieselbe Besuchsregelung wie an Freitagen.

Keine Besuchsmöglichkeit an:
Mittwoch, Samstag, Sonn- und Feiertagen

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Geldsendungen, Briefen und Paketen!

Der Einlass in die Justizanstalt erfolgt nur für Personen mit einem zeitnahen Besuchstermin. Es sind maximal drei Besucher:innen gleichzeitig zum Besuch eines Insassen zugelassen.
Alle verbotenen Gegenstände müssen in den zur Verfügung gestellten Kästchen versperrt werden.

Terminvereinbarungen sind verbindlich und ausnahmslos einen Werktag vor dem gewünschten Besuch anzumelden. Auf zeitgerechtes Erscheinen zum Besuch ist zu achten! Bei verspätetem Eintreffen der Besucherin bzw. des Besuchers entfällt der Besuch, da die Besuchsplätze begrenzt sind und die möglichen Termine bereits im Vorfeld vergeben werden.

Die Besuchsplätze sind beschränkt. Daher muss bei hohem Besuchsaufkommen eine Reihung nach Priorität (zunächst Angehörige, Kinder, etc.) vorgenommen werden.

Alle Besucherinnen und Besucher sind darüber hinaus angehalten, neben den üblichen Sicherheitsbestimmungen, die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen strikt zu beachten.

Besuche von Vertretern öffentlicher Stellen, von Betreuungsstellen sowie Besuche von Rechtsbeiständen sind gemäß § 96 StVG auch außerhalb der oben angeführten Besuchszeiten während der Amtsstunden gestattet. Aus Kapazitäts-gründen ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02732 890 353 418 erforderlich.

Die oben beschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zu beachten.

Amtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.


Zu Allerseelen, am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, finden die Amtsstunden von 08:00 bis 11:00 Uhr statt.