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Öffnungszeiten

Amtszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08.00 – 14.00 Uhr

Freitag von 08.00 – 11.00 Uhr

An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.

Zu Allerseelen, am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, finden die Amtsstunden von 08.00 bis 11.00 Uhr statt.

Persönliche Vorsprachen nur nach Vorladung oder telefonischer Voranmeldung.

Besuchszeiten:

Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehend abrufbaren Bereich „Besucherinformationen“.

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2732 890

Fax: +43 2732 890 353 650

Adresse

3500 Stein

Steiner Landstraße 4

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher/innen werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.

Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentlich erreichbar ist die Justizanstalt Stein mit den Zügen der ÖBB bis zum Bahnhof Krems/Donau und anschließender Fahrt mit dem Stadtbus „Unser Kremser“ - Linie 1 - bis zur Haltestelle „Kunstmeile“ oder Fußweg (ca. 15 Minuten).

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten befinden sich rund um die Liegenschaft, wobei auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.

Gebührenzeitraum

Montag bis Freitag: werktags: 08.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, werktags: 08.00 bis 12.00 Uhr

1 Stunde gratis Parken in der Blauen und Grünen Zone nach Bezahlung einer ersten Werteinheit von mind. 0,50 Euro. Die Gratis-Parkstunde in der Blauen und Grünen Parkzone wird bei Bezahlung der Parkabgabe via Handy-Parken und an den Parkscheinautomaten automatisch berücksichtigt. Bei Verwendung eines händisch ausgefüllten Parkscheines ist außerdem der weiße Gratis-Parkschein gut sichtbar zu hinterlegen. Bei Verwendung eines Automatenparkscheines wird die Gratisstunde automatisch berechnet und aufgedruckt.

Gebührenpflichtige Blaue Zone (Kurzstellplätze)

Parkgebühr: 0,50 Euro / 30 Minuten

Parkdauer: max. 3 Stunden

Handy-Parken: Zone 1

Gebührenpflichtige Grüne Zone (Dauerstellplätze)

Parkgebühr: 0,50 Euro /Stunde

Tagesticket: 4,00 Euro

Der weiße Gratis-Parkschein ist nur gemeinsam mit einem ausgefüllten Parkschein der Stadt Krems im Wert von mindestens 0,50 Euro gültig. Dieser Parkschein ist wieder verwendbar. Eine Entwertung ist nicht erforderlich.

Der Parkschein ist gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen, bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen ohne Windschutzscheibe an einer sonst geeigneten Stelle.

Handy-Parken

Sie können die Parkgebühr auch mit dem Handy entrichten (Handy-Parken)

Eine Aktualität der Parkzeiten bzw. der -gebühren kann nicht gewährleistet werden, deshalb wird für weitere Hinweise auf die Homepage des Magistrates der Stadt Krems/Donau unter www.krems.gv.at verwiesen.

Bankverbindung

IBAN: AT330100000005460195

BIC: BUNDATWW