Öffnungszeiten
Amtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08.00 – 14.00 Uhr
Freitag von 08.00 – 11.00 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.
Zu Allerseelen, am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, finden die Amtsstunden von 08.00 bis 11.00 Uhr statt.
Persönliche Vorsprachen nur nach Vorladung oder telefonischer Voranmeldung.
Besuchszeiten:
Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehend abrufbaren Bereich „Besucherinformationen“.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2732 890
Fax: +43 2732 890 353 650
Adresse
3500 Stein
Steiner Landstraße 4
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher/innen werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.
Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentlich erreichbar ist die Justizanstalt Stein mit den Zügen der ÖBB bis zum Bahnhof Krems/Donau und anschließender Fahrt mit dem Stadtbus „Unser Kremser“ - Linie 1 - bis zur Haltestelle „Kunstmeile“ oder Fußweg (ca. 15 Minuten).
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten befinden sich rund um die Liegenschaft, wobei auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.
Gebührenzeitraum
Montag bis Freitag: werktags: 08.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, werktags: 08.00 bis 12.00 Uhr
1 Stunde gratis Parken in der Blauen und Grünen Zone nach Bezahlung einer ersten Werteinheit von mind. 0,50 Euro. Die Gratis-Parkstunde in der Blauen und Grünen Parkzone wird bei Bezahlung der Parkabgabe via Handy-Parken und an den Parkscheinautomaten automatisch berücksichtigt. Bei Verwendung eines händisch ausgefüllten Parkscheines ist außerdem der weiße Gratis-Parkschein gut sichtbar zu hinterlegen. Bei Verwendung eines Automatenparkscheines wird die Gratisstunde automatisch berechnet und aufgedruckt.
Gebührenpflichtige Blaue Zone (Kurzstellplätze)
Parkgebühr: 0,50 Euro / 30 Minuten
Parkdauer: max. 3 Stunden
Handy-Parken: Zone 1
Gebührenpflichtige Grüne Zone (Dauerstellplätze)
Parkgebühr: 0,50 Euro /Stunde
Tagesticket: 4,00 Euro
Der weiße Gratis-Parkschein ist nur gemeinsam mit einem ausgefüllten Parkschein der Stadt Krems im Wert von mindestens 0,50 Euro gültig. Dieser Parkschein ist wieder verwendbar. Eine Entwertung ist nicht erforderlich.
Der Parkschein ist gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen, bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen ohne Windschutzscheibe an einer sonst geeigneten Stelle.
Handy-Parken
Sie können die Parkgebühr auch mit dem Handy entrichten (Handy-Parken)
Eine Aktualität der Parkzeiten bzw. der -gebühren kann nicht gewährleistet werden, deshalb wird für weitere Hinweise auf die Homepage des Magistrates der Stadt Krems/Donau unter www.krems.gv.at verwiesen.
Bankverbindung
IBAN: AT330100000005460195
BIC: BUNDATWW