Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Besucherinformationen

Innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten dürfen Insassen zumindest einen Besuch wöchentlich in der Dauer von einer halben Stunde empfangen.


Es ist erforderlich einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann! Weitere Hinweise zur „Eingangskontrolle“ finden Sie auf der Startseite der Justizanstalt Stein - Außenstelle Oberfucha.


Besuchszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Allerseelen, Hl. Abend und Silvester, sofern diese Tage auf einen Wochentag fallen und an Karfreitagen – Besuchsregelung wie an Samstagen.


Keine Besuchsmöglichkeit an:
Sonn- und Feiertagen

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Geldsendungen, Briefen und Paketen bei den Besucherinformationen der Justizanstalt Stein!