Information Wäschepaket
- Vorab muss ein Ansuchen vom Insassen gestellt werden
- Alle 6 Monate ist ein Wäschepaket gestattet (2x im Jahr)
- Die Wäsche muss Waschmaschinen- und Trockner tauglich sein
- haushaltsübliche Menge in einem Karton oder Sackerl
- Der Karton oder das Sackerl müssen mit dem Namen und der HNR-Nummer des Insassen beschriftet sein
Erlaubt sind:
- lange Hosen
- kurze Hosen
- T-Shirts
- Socken
- Dünner Pullover
- Dicker Pullover ohne Kapuze
- Weste
- Unterwäsche
Nicht erlaubt sind:
- Jacken, ärmellose Jacken
- Schuhe, Hausschuhe
- Badeschlapfen, Crocs, Flip-Flops
- Baseballkappen, Schirmkappen, Hauben
- Teppiche, Gebetsteppiche
- Bettwäsche
- Trainingshandschuhe, Trainingsgeräte
- Lederhandschuhe
- Gürtel, Brillen, Sonnenbrillen
- Schmuck, Geld
- Elektronische Geräte (Handy, Laptop, E-Zigaretten, Ladekabel,...)
- Simkarten, USB-Sticks
- Bücher, Zeitschriften, CD
- Flüssigkeiten aller Art (Parfum, Deo,...)
- Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Proteinpulver
- Medikamente
- Rauchwaren