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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Schwarzau ist die einzige für den Vollzug gerichtlicher Freiheitsstrafen an Frauen zuständige Strafvollzugsanstalt in Österreich. Ihre Hauptaufgabe besteht im Vollzug von Freiheitsstrafen mit einer Strafzeit von mehr als 18 Monaten und zwar in allen im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Vollzugsformen.

Die Hauptaufgabe schließt den Vollzug von Freiheitsstrafen an weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden ein, deren Strafzeit im allgemeinen sechs Monate übersteigt. Die Justizanstalt Schwarzau nimmt somit die Aufgaben einer Sonderanstalt für weibliche Jugendliche wahr.

Weiters ist die Justizanstalt Schwarzau auch für die Unterbringung für weibliche entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecherinnen gem. § 22 StGB und für Entwöhnungsbehandlungen an weiblichen Strafgefangene gem. § 68a StVG zuständig.

Darüber hinaus kommt auch der Justizanstalt Schwarzau der Vollzug von Verwaltungs- und Finanz-Ersatzfreiheitsstrafen im Anschluss an den Vollzug gerichtlicher Freiheitsstrafen zu, jedoch nur soweit die Belagskapazität ausreicht.