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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Salzburg hat in erster Linie die Aufgaben eines gerichtlichen Gefangenenhauses, sodass Untersuchnungshaft vollzogen wird. Sie ist außerdem für den Vollzug von Freiheitsstrafen im Regelfall bis zu 18 Monaten an männlichen und weiblichen Insassen sowie Jugendlichen zuständig. Außerdem unterstehen der Anstalt unzurechnungsfähige Personen mit schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Erkrankung (§ 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch), welche in der Christian-Doppler-Klinik untergebracht und behandelt werden.

Die Belagskapazität der Justizanstalt Salzburg beläuft sich auf insgesamt 227 Haftplätzen.