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Entsorgungsbetrieb

Der Entsorgungsbetrieb der Justizanstalt Salzburg ist als Dienstleister in den Bereichen Reinigung, Abfallwirtschaft und Grünflächenpflege des gesamten Anstaltsareals tätig.

Grundsätzlich stellt der Betrieb eine flächendeckende, an den Bedürfnissen der Anstalt ausgerichtete Leistungserbringung sicher.

Die Entsorgung ist der zentrale Teil der Abfallwirtschaft und in diesem Fall der Oberbegriff für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Betrieb umfasst. Um eine gesicherte und stabile Leistung sicherzustellen, wird stets darauf geachtet genügend Beschäftigte (10-15) im Einsatz zu haben, um alle Bereiche der Anstalt abzudecken. Dabei orientieren wir uns an der Wirtschaftlichkeit und Effizienz, um die Werterhaltung über einen möglichst langen Zeitraum sicherzustellen.

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  • Bereich Reinigung:

An Orten und Gebäuden in denen sich täglich viele Menschen bewegen und arbeiten, besteht demzufolge vermehrter Reinigungsbedarf. Insbesondere ist unter speziellen Gegebenheiten wie einer totalen Institution in zunehmendem Maß auf eine ausreichende Hygiene zu achten. Um die Hygiene der Reinigung zu gewährleisten, wurde ein Farb-System für die zu reinigenden Bereiche eingeführt. Verwendet werden vier Farben, von denen jede für einen eigenen Bereich steht. So wird vermieden, dass z.B. ein Tuch, mit dem vorher die Toilette gesäubert wurde, zum Reinigen eines anderen Gegenstandes verwendet wird. So wird vermieden, dass auf diesem Wege Keime von der Toilette auf andere Bereiche übertragen werden.

Der Aufgabenbereich richtet sich nach täglichen, wöchentlichen und Bedarfsarbeiten. Darin enthalten sind im Grunde der gesamte Verwaltungstrakt, die Außenbereiche rund um die Justizanstalt, die Außenstelle Weiserstraße, die Ruheräume der zum Nachtdienst eingeteilten Justizwachebeamten, die anstaltseigenen Gästezimmer und die Grundreinigung in den Hafttraktgängen, im Witschaftstrakt, dem Kulturraum und der Sporthalle. Daher ist der Entsorgungsbetrieb auch auf eine enge Zusammenarbeit mit anderen Betrieben, wie etwa dem Wäschereibetrieb, welcher die Reinigung der Bettwäsche übernimmt, angewiesen.

Ebenso werden sämtliche Höfe einer regelmäßigen Reinigung unterzogen, um so eine angenehme Atmosphäre für die Insassen insbesondere während der Aufenthaltszeit im Freien zu schaffen. Die Maschinen welche zur Reinigung zur Verfügung stehen, werden regelmäßig gewartet und von geschultem Personal fachgerecht und schonend verwendet.

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  • Bereich Abfallwirtschaft:

Um eine nachhaltige und ressourcenschonende Verwertung sicherzustellen, besteht eine gute Zusammenarbeit mit anderen Entsorgungsunternehmen. Die Mülltrennung und artgerechte Entsorgung ist hier der Hauptaufgabenbereich. Getrennt wird nach den üblichen Positionen: Plastik, Papier, Restmüll, Metall, Glas, Speise- und Küchenreste. Die erste Mülltrennung erfolgt bereits auf den einzelnen Abteilungen.


  • Bereich Grünflächenpflege:

Natürlich müssen auch sämtliche Grünflächen in- und außerhalb der Anstaltsmauern gepflegt werden. Dies ist einerseits notwendig um die Ästhetik und den Wert des Gebäudes zu wahren, und andererseits um die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten.

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  • Winterdienste:

In den Wintermonaten übernimmt die Grünflächenpflege den Winterdienst, womit sie dann für einen reibungslosen Ablauf der Schneeräumung verantwortlich ist. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Enteisung gerichtet, um sicherzustellen dass bei der Zufahrt oder beim Zugang zu oder von der Justizanstalt keine Verletzungsgefahr besteht. Ebenso wird dafür gesorgt, dass sämtliche Parkplätze, Höfe, Ein- und Ausfahrten permanent geräumt sind – so wird ein reibungsloser Dienstbetrieb sichergestellt..


Die von den Insassen geleistete Arbeit wird zum Teil als Methode zur Re-sozialisierung angesehen, da sie eine geregelte Tagesstruktur bietet und die Sozial- sowie Selbstkompetenz fördert. Darüber hinaus behalten Insassen den Umgang mit den im Erwerbsleben verbundenen Belastungen, Anforderungen und Fähigkeiten oder erlernen diese bzw. neue.

Die jährliche Arbeitszeit beläuft sich auf ca. 16.000 Stunden. Da auf diesem Weg keine externen Firmen für die Instandhaltung der Justizanstalt notwendigen Arbeiten beauftragt werden müssen, kommt das dem Steuerzahler zu Gute.

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