Öffnungszeiten
Amtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 14:30 Uhr
Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.
Zu Allerseelen, am 24. und 31. Dezember - sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen - und Karfreitag finden die Amtsstunden von 08:00 bis 11:00 Uhr statt.
Persönliche Vorsprachen nur nach Vorladung oder telefonischer Voranmeldung.
Besuchszeiten:
Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehenden abrufbaren Bereich (Besucherinformation)
Erreichbarkeit
Telefon: +43 732 778414 359000
Fax: +43 732 778414 359090
Adresse
4910 Ried im Innkreis
Bahnhofstraße 56
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.
Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.
Barrierefreiheit
Zugang
Leider gestaltet sich der Zugang zur Justizanstalt Ried aufgrund der baulichen Begebenheiten nicht barrierefrei, der Zugang ist aber grundsätzlich möglich. Sollten Sie Hilfe benötigen, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentlich erreichbar ist die Justizanstalt Ried mit den Zügen der ÖBB und einem anschließenden 5-minütigen Fußweg (Bahnhofstraße stadteinwärts) .
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe der Justizanstalt.
Bankverbindung
IBAN: AT220100000005460102
BIC: BUNDATWW