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Öffnungszeiten

Amtszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08.00 - 15.00 Uhr

Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.

Zu Allerseelen, am 24. und 31. Dezember, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, und Karfreitag finden die Amtsstunden von 08.00 bis 11.00 Uhr statt.

Persönliche Vorsprachen nur nach telefonischer Voranmeldung

Besuchszeiten:

Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehend abrufbaren Bereich "Besucherinformationen"

Die Terminvereinbarung für Besuche ist online oder telefonisch von Montag bis Donnerstag von 07:00 - 10:00 Uhr  Uhr unter +43 732 77 84 14 652 möglich.

Erreichbarkeit

Telefon: +43 732 77 84 14

Fax: +43 732 77 84 14 799

Adresse

4020 Linz

Pochestraße 9

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.

Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.

Barrierefreiheit

Zugang

Bedauerlicherweise ist der Zugang zum Lift der Justizanstalt Linz nicht barrierefrei. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte durch Läuten an die Torwache beim Eingang des Gebäudes.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Justizanstalt Linz ist mit allen drei Straßenbahnlinien und der Buslinie 27 der Linz Linien AG - Haltestelle jeweils Taubenmarkt vom Hauptbahnhof Linz (anschließender Fußweg ca. 5 Minuten zu Fuß in östliche Richtung) erreichbar.

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten gibt es in den Kurzparkzonen rund um die Liegenschaft sowie in den umliegenden Tiefgaragen (z.B. Elisabeth Garage Linz, Tiefgarage Passage Kaufhaus von 0 - 24 Uhr), wobei auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird. Gratisparkplätze gibt es rund um das Jahrmarktgelände in Urfahr. Einspurige Fahrzeuge können gebührenfrei und ohne zeitliche Beschränkung geparkt werden.

Gebührenpflichtige blaue Zone (Kurzparkplätze)

Montag bis Freitag 08.00 - 18.30 Uhr

Samstag 08.00 - 15.00 Uhr

Parkgebühr: 1 Euro für jede angefangene halbe Stunde

Parkdauer: maximal 90 Minuten  

Eine Aktualität der Parkzeiten bzw. der -gebühren kann nicht gewährleistet werden, deshalb wird für weitere Hinweise auf die Homepage des Magistrates der Stadt Linz unter www.linz.at verwiesen.

Bankverbindung

IBAN: AT980100000005460092

BIC: BUNDATWW