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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Leoben ist als gerichtliches Gefangenenhaus für den Vollzug der Untersuchungshaft bei jugendlichen und erwachsenen Straftätern beiderlei Geschlechts für alle im Gerichtssprengel Leoben begangenen Delikte zuständig.

Weiters können verurteilte Personen (Strafgefangene) bis zu einem Strafrest von 18 Monaten in der Justizanstalt Leoben verbleiben.

Darüber hinaus können bei Vorliegen von bestimmten Gründen ( wie z.B. Aufrechterhaltung der familiären Kontakte, Arbeitseinsatz) bei längeren Freiheitsstrafen Ausnahmegenehmigungen durch die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen erteilt werden.

Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der Sprengelverordnung für den Strafvollzug und richtet sich bei Strafhaften nach dem Wohnsitz der verurteilten Person.

Die Justizanstalt Leoben ist somit für den gesamten obersteirischen Raum zuständig.