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Pakete

Nur Jugendliche Insassen dürfen einmal in jedem Vierteljahr eine Sendung von Nahrungs- und Genussmittel (sog. "Lebensmittelpaket") im Gesamtgewicht von 3 (drei) Kilogramm erhalten.

Postpakete mit Übergewicht, sowie größeren Abmessungen oder ohne Angabe des Absenders werden nicht angenommen und an das Aufgabepostamt zurück gesendet. Die Zustellgebühr für Pakete kann vom Absender gleichzeitig bei der Aufgabe bezahlt werden. Sollte der Absender die Zustellgebühr nicht bezahlen und verfügt der Insasse über keine ausreichenden Geldmittel, wird das Paket auf Kosten des Absenders zurückgesandt. Eine persönliche Abgabe des Paketes innerhalb der Amtsstunden beim Torposten ist ebenfalls möglich.

Gewichtsbeschränkungen:    250 g für Kaffee oder Kaffee-Extrakt

                                              250 g für Tabakwaren (1 Stange Zigaretten)

Keinesfalls dürfen die Pakete nachstehende Lebensmittel oder Artikel enthalten:

      - Blechkonserven                          - berauschende Mittel

      - Arznei- und Heilmittel                  - Gewürze (z.B. Pfeffer)

      - Aufstriche (z.B. Liptauer etc.)       -Toiletteartikel

      - Zuckerl oder Süßwaren mit Alkohol

      - Nahrungs- und Genussmittel, die nicht ohne weitere Zubereitung genossen           werden können.

Wäschepakete dürfen für allen Insassen zugesandt werden, wenn sie als solche eindeutig gekennzeichnet sind. Erlaubt sind dabei lediglich Unterwäsche, Socken  und einfache Oberbekleidung (T-Shirts, Jogginganzug).

Da alle Pakete durchleuchtet werden, dürfen sie die Außenmaße von 44x43x31cm (B,H,T) nicht überschreiten