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Besucherinformationen


Besuchszeiten für alle Insassen (Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge):

Montag:        von 07:30 bis 14:30 Uhr (Anmeldeschluss 14:00 Uhr)

Dienstag:      von 07:30 bis 14:30 Uhr (Anmeldeschluss 14:00 Uhr)

Mittwoch (Abendbesuch): von 12:00 bis 19:30 Uhr (Anmeldeschluss 19:00 Uhr)

Donnerstag: von 07:30 bis 14:30 Uhr (Anmeldeschluss 14:00 Uhr)



Keine Besuchsmöglichkeit an:
Freitagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen


Hinweise für Besucher von Untersuchungshäftlingen:

Bevor Sie in der Justizanstalt zum Besuch vorgelassen werden können, ist eine Besuchsgenehmigung für Untersuchungshäftlinge ("Sprechzettel") vom zuständigen Richter bzw. Staatsanwalt nach Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises einzuholen.

 
Besuchsgenehmigungen für Untersuchungshäftlinge ("Sprechzettel") werden im angrenzenden Landesgericht Leoben grundsätzlich von MO - DO von 08:00 bis 12:00 Uhr ausgestellt und muss dies von den Besucher:innen beim Besuchstermin in der Justizanstalt berücksichtigt werden.

 
Ein Abendbesuch für Untersuchungshäftlinge (jeweils Mittwochs, siehe oben!) ist nur dann möglich, wenn keine Besuchsüberwachung durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht angeordnet wurde.

In diesen Fällen ist bis längstens 14:00 Uhr des Abendbesuchstages eine Besuchsgenehmigung bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht zu beantragen.

Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig telefonisch die Möglichkeiten eines Abendbesuches abzuklären (Staatsanwaltschaft: 03842/404-375711 oder 03842/404-375718 oder
Servicecenter des Landesgerichtes: 03842/404-325000).

Allenfalls kann dieser "Sprechzettel" auch im Voraus für einen bestimmten Termin ausgestellt werden.

 
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Geldsendungen, Briefen und Paketen!


Telefonische Besuchsanmeldungen sind nicht vorgesehen!

Es ist erforderlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann!