Besucherinformationen
Gültig ab 6. Oktober 2025:
Die Vergabe von Besuchsterminen gemäß §§ 96, 97 und 85 Abs 4 StVG (Rechtsbeistände, Behördenvertreter, Seelsorger und Mitarbeiter von Betreuungsstellen) funktioniert über eine Online Anmeldung.
Diese Besuchstermine sind spätestens 48 Stunden vorher zu reservieren.
Falls Sie den bereits bewilligten Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir Sie, diesen im Vorfeld zu stornieren. Den entsprechenden Stornolink finden Sie in der Mail zur Buchungsbestätigung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns Dienstag bis Donnerstag von 09:00–14:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 3842 44443 351070.
Besuchszeiten für alle Insassen (Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge):
Montag: von 07:30 bis 14:30 Uhr (Anmeldeschluss 14:00 Uhr)
Dienstag: von 07:30 bis 14:30 Uhr (Anmeldeschluss 14:00 Uhr)
Mittwoch (Abendbesuch): von 12:00 bis 18:30 Uhr (Anmeldeschluss 18:00 Uhr)
Donnerstag: von 07:30 bis 14:30 Uhr (Anmeldeschluss 14:00 Uhr)
Für Besuchstermine im Sinne des § 93 StVG (Angehörigenbesuch) ist keine Online-Anmeldung möglich!
Keine Besuchsmöglichkeit an Freitagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Hinweise für Besucher von Untersuchungshäftlingen:
Bevor Sie in der Justizanstalt zum Besuch vorgelassen werden können, ist eine Besuchsgenehmigung für Untersuchungshäftlinge ("Sprechzettel") vom zuständigen Richter bzw. Staatsanwalt nach Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises einzuholen.
Besuchsgenehmigungen für Untersuchungshäftlinge ("Sprechzettel") werden im angrenzenden Landesgericht Leoben grundsätzlich von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr ausgestellt und muss dies von den Besucher:innen beim Besuchstermin in der Justizanstalt berücksichtigt werden.
Ein Abendbesuch für Untersuchungshäftlinge (jeweils Mittwochs, siehe oben!) ist nur dann möglich, wenn keine Besuchsüberwachung durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht angeordnet wurde.
In diesen Fällen ist bis längstens 14:00 Uhr des Abendbesuchstages eine Besuchsgenehmigung bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht zu beantragen.
Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig telefonisch die Möglichkeiten eines Abendbesuches abzuklären (Staatsanwaltschaft: +43 3842 404 375711 oder +43 3842 404 375718 bzw. Servicecenter des Landesgerichtes: +43 3842 404 325000).
Allenfalls kann dieser "Sprechzettel" auch im Voraus für einen bestimmten Termin ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Geldsendungen, Briefen und Paketen!
Telefonische Besuchsanmeldungen sind nicht vorgesehen!
Es ist erforderlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann!
