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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Krems ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus mit einer Belagsfähigkeit von 162 Personen. Angehalten werden männliche, weibliche und jugendliche Untersuchungshäftlinge des Sprengels des Landesgerichtes Krems, sowie Strafgefangene mit bis zu 18 Monaten Freiheitsstrafe.

 

Zudem ist die Justizanstalt Krems auch für den Vollzug der Untersuchungs- und der Strafhaft (mit einer Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten) an (auch jugendlichen) Insassinnen des Sprengels des Landesgerichtes St. Pölten zuständig.

 

Weiters können verurteilte Personen bis zu einem Strafrest von 18 Monaten in der Justizanstalt verbleiben. Darüber hinaus können bei Vorliegen von bestimmten Gründen (z.B. Aufrechterhaltung der familiären Kontakte, Arbeitseinsatz) bei längeren Freiheitsstrafen Ausnahmegenehmigungen durch die Generaldirektion im Bundesministerium für Justiz erteilt werden.

 

Überdies können von Finanz- oder Verwaltungsbehörden ausgesprochenen freiheitsentziehende Strafen und Maßnahmen sowie Verwahrungs-, Auslieferungs- und Schubhaft vollzogen werden.

 

Der Sprengel des Landesgerichtes Krems umfasst die Bezirke Krems, Gmünd, Horn, Waidhofen/Thaya und Zwettl.

Der Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten umfasst die Bezirke St. Pölten, Amstetten, Lilienfeld, Melk, Neulengbach, Purkersdorf, Scheibbs und Tulln.