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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Korneuburg ist als gerichtliches Gefangenenhaus für den Vollzug der Untersuchungshaft bei jugendlichen und erwachsenen Straftäter/innen für alle im Gerichtssprengel des LG Korneuburg begangenen Delikte zuständig.

Weiters können verurteilte Personen (Strafgefangene) bis zu einem Strafrest von 18 Monaten in der Justizanstalt verbleiben. Bei Vorliegen von besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Aufrechterhaltung der familiären Kontakte, Arbeitseinsatz) ist ausnahmsweise auch bei längeren Freiheitsstrafen eine Belassung in der Justizanstalt möglich. Ausnahmegenehmigungen werden durch die Generaldirektion im Bundesministerium für Justiz erteilt.

Weiters können  von Finanz- oder Verwaltungsbehörden ausgesprochene freiheitsentziehende Strafen und Maßnahmen sowie Verwahrungs-, Auslieferungs- und Schubhaften vollzogen werden.

Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der Sprengelverordnung für den Strafvollzug und richtet sich bei Strafhaften nach dem Wohnsitz der verurteilten Person. Die Justizanstalt Korneuburg ist dabei für die Bezirke Korneuburg, Hollabrunn, Mistelbach, Gänserndorf, Bruck/Leitha und Teile des Bezirkes Wien-Umgebung zuständig.