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Besucherinformationen


Innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten dürfen Insassen höchstens einen Besuch täglich in der Dauer von 30 Minuten empfangen, wobei Strafgefangene wöchentlich einen Besuch, Untersuchungshäftlinge wöchentlich zwei Besuche von Angehörigen empfangen dürfen.

Für den Besuch von Untersuchungshäftlingen ist eine Sprecherlaubnis des Landesgerichtes bzw. der Staatsanwaltschaft Korneuburg notwendig.

Es ist erforderlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann.

An Allerseelen, Heiliger Abend und Silvester ist der Besuch von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr möglich, sofern diese Tage auf einen Wochentag ausgenommen Freitag fallen.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Geldsendungen, Briefen und Paketen.


Die Buchung von Besuchsterminen ist online jederzeit unter "Jetzt Termin reservieren" möglich

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oder einfach folgenden QR-Code scannen.

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Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns!


Besuchszeiten für Angehörige:

Montag, Dienstag, Donnerstag:
jeweils 08:00, 09:00, 10:00, 11:00, 12:00, 13:00 Uhr (=letzter Einlass)

Mittwoch:
08:00, 09:00, 10:00, 11:00, 12:00, 13:00, 14:00, 15:00 Uhr (=letzter Einlass)

Samstag:
08:00, 09:00, 10:00 Uhr (=letzter Einlass)


Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Behördenvertreter und Betreuungseinrichtungen:

Montag bis Donnerstag:    08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Freitag:                                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr