Besucherinformationen
Seit November 2022 ist die Vergabe von Besuchsterminen gemäß § 96 und § 97 StVG auf
Online Anmeldung
oder einfach folgenden QR-Code scannen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns!
Für Besuchstermine im Sinne des § 93 StVG ist keine Online-Anmeldung erforderlich!
Innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten dürfen Insassen/innen höchstens einen Besuch täglich in der Dauer von einer halben Stunde empfangen.
Ein gültiger Lichtbildausweis ist vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann. Es besteht Maskenpflicht.
Für Besuch von Insass:innen in Untersuchungshaft bedarf es zusätzlich eines Besuchserlaubnisscheines der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. des zuständigen Gerichtes.
Besuchszeiten:
Montag: von 07:30 bis 14:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 14:00 Uhr)
Dienstag: von 07:30 bis 14:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 14:00 Uhr)
Mittwoch: von 07:30 bis 14:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 14:00 Uhr)
Donnerstag: von 07:30 bis 14:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 14:00 Uhr) und
von 15:00 bis 19:00 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 18:30 Uhr)
Freitag: von 07:30 bis 11:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 11:00 Uhr)
Am 16. August 2024
findet kein Besuchsempfang statt.
HINWEIS:
ab 2024
Freitags kein Angehörigenbesuch möglich - Besuchszeiten an Freitagen gelten nur für
- Behörden,
- Betreuungseinrichtungen und
- Rechtsbeistände
Keine Besuchsmöglichkeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen!