Zuständigkeit
Die Justizanstalt Graz-Karlau ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen mit einer Strafzeit von mehr als 18 Monaten bis lebenslang sowie für den Vollzug freiheitsentziehender vorbeugender Maßnahmen ("Maßnahmenvollzug") an zurechnungsfähigen Personen mit schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Erkrankung (§ 21 Abs. 2 StGB) zuständig.
Die Belagskapazität der Justizanstalt Graz-Karlau einschließlich der Außenstelle in Maria Lankowitz beträgt insgesamt 522 Haftplätze.