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Geschichtliches

Die Justizanstalt Graz-Jakomini ist als Verwaltungsbehörde I. Instanz organisiert und erfüllt als zweitgrößtes Gerichtshofgefängnis Österreichs Aufgaben als Untersuchungshaft- und Strafvollzugsanstalt mit Zuständigkeit für den Sprengel des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, das heißt für den Bereich des Großraumes Graz und die politischen Bezirke Graz-Umgebung, Weiz, Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Leibnitz, Deutschlandsberg, Voitsberg.

Schon zum Zeitpunkt der Errichtung des Landesgerichtes für Strafsachen Graz mit seiner zur Conrad von Hötzendorfstraße gerichteten späthistorischen-altdeutschen Fassade in den Jahren 1890 bis 1895 wurde im baulichen Verband des Amtsgebäudes an dessen Süd- und Ostseite ein Gefängnis angebaut.

Das Anstaltsareal wird durch eine insgesamt ca. 450 m lange Umfassungsmauer begrenzt und weist bei einer Gesamtfläche von ca. 26.000 m² ca. 10.500 m² verbaute Fläche auf.

Wesentliche Bauteile der Justizanstalt sind vor allem Haftraumtrakte und Betriebsstätten aber auch Verwaltungs- und Betreuungseinrichtungen und eine Krankenabteilung, eine Schule, eine Anstaltskirche, ein Sportraum sowie eine Bücherei.