Besucherinformationen
Aufgrund der beschränkten Raumressourcen (Einhaltung eines Mindestabstandes), des Desinfektionsprocederes und des Besucherandranges wird um pünktliches Erscheinen zu den zuvor vereinbarten Besuchsterminen ersucht. Bei verspätetem Eintreffen bedarf es einer neuerlichen Terminvereinbarung.
Es ist erforderlich, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt Graz-Jakomini gewährt werden kann!
Die Buchung von Besuchsterminen ist telefonisch im Zeitraum Montag bis Donnerstag von 08:00 - 11:00 Uhr unter +43 316 832 832 7067 sowie online jederzeit unter "Jetzt Termin reservieren" möglich.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns!
Besuchszeiten:
Für Untersuchungshäftlinge (Besucherzone im 1. Stock Landesgericht):
Montag, Dienstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Für Strafgefangene (Eingang Klosterwiesgasse):
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 15:45 bis 19:00 Uhr
Montag: Besuchsbereich Landesgericht I. Stock 12:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 15:45 bis 19:00 Uhr
Zum Besuch zugelassen werden ausnahmslos die angemeldeten und genehmigten Besucher:innen nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Die Einholung einer Sprecherlaubnis durch den/die Besucher:in für den Abendbesuch ist nicht vorgesehen.
Hinweis für Besucher von Untersuchungshäftlingen:
Bevor Sie in der Justizanstalt zum Besuch vorgelassen werden können, ist eine Sprecherlaubnis vom zuständigen Richter bzw. Staatsanwalt nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises einzuholen.