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Hauswerkstätten I und II

Hauswerkstätte I: Diese ist primär für die Instandhaltung des Gebäudes und der Technik verantwortlich, die nicht zwingend von Fachfirmen ausgeführt werden müssen. Reparaturen werden koordiniert und selbst durchgeführt. Es werden geeignete Strafgefangene, wenn möglich mit Vorkenntnissen, eingesetzt, um diverse Reparaturarbeiten zu erledigen. Die Anzahl der hier zur Arbeit eingesetzten Strafgefangenen kann bis zu fünf betragen.

Die Strafgefangenen werden von Justizwachebeamten beaufsichtigt und angeleitet.

Hauswerstätte II: Diese ist primär für die Instandhaltung der Garten- bzw. Außenanlage verantwortlich. Diverse Gartenarbeiten, welche sich auch auf den Anbau von Obst und Gemüse ausdehnen, werden mit Strafgefangenen durchgeführt. Die Anzahl der hier zur Arbeit eingesetzten Strafgefangenen kann bis zu zwei betragen.

Die Strafgefangenen werden auch in diesem Bereich von Justizwachebeamten beaufsichtigt und angeleitet.