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Zuständigkeit

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf hat die Aufgaben einer Sonderanstalt im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Sie ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen und dem Jugendvollzug unterstellten erwachsenen Strafgefangenen sowie für die Unterbringung von zurechnungsfähigen Personen mit schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Erkrankung (§ 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch) bei der angeführten Personengruppe zuständig.

Seit Jänner 2011 ist die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf außerdem eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt für jugendliche männliche Untersuchungshäftlinge.

Die Maximalbelagsfähigkeit der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf beträgt 122 Haftplätze.