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Anstaltsführungen

Es werden nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen je nach Bedarf und Zielgruppe zum Beispiel Führungen, Besichtigungen, Informationsveranstaltungen, etc. angeboten. Aufgrund der Nachfrage kann es zu Vorlauf- bzw. Wartezeiten kommen. Zu beachten ist jedenfalls ein Mindestalter der Besucher/innen von 18 Jahren. Die maximale Gruppengröße beträgt 25 Personen. Falls Sie ein derartiges Vorhaben planen, bitten wir Sie um rechtzeitige und unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Justizanstalt. Es wird um Verständnis gebeten, dass einzelnen Privatpersonen keine Führung angeboten werden kann.